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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - L 8 R 134/09   

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https://dejure.org/2010,16441
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - L 8 R 134/09 (https://dejure.org/2010,16441)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.02.2010 - L 8 R 134/09 (https://dejure.org/2010,16441)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - L 8 R 134/09 (https://dejure.org/2010,16441)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - L 8 R 134/09
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (vgl. BSGE SozR 3 - 3900 § 15 Nr. 3 S. 9 und § 15 Nr. 4 S. 13; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG, 9. Auflage 2008, § 128 Rnr. 3 b).
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - L 8 R 134/09
    Hierbei geht der Senat im Anschluss an die höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG, Urteil v. 5.5.2009, B 13 R 55/08 R, SozR 4-2600 § 46 Nr. 6; Urteil v. 27.8.2009, B 13 R 101/08 R, juris) davon aus, dass die gesetzliche Vermutung grundsätzlich durch alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalles entkräftet werden kann, sofern sie auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund der Heirat schließen lassen.
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 101/08 R

    Witwenrente - Versorgungsabsicht zur Begründung einen Hinterbleibenversorgung in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - L 8 R 134/09
    Hierbei geht der Senat im Anschluss an die höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG, Urteil v. 5.5.2009, B 13 R 55/08 R, SozR 4-2600 § 46 Nr. 6; Urteil v. 27.8.2009, B 13 R 101/08 R, juris) davon aus, dass die gesetzliche Vermutung grundsätzlich durch alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalles entkräftet werden kann, sofern sie auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund der Heirat schließen lassen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 711/13

    (Nicht-)Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei Tod des

    Als besondere Umstände i.S.d. des § 46 Abs. 2a SGB VI sind alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, sofern sie auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (vgl. BSG, Urteil v. 6.5.2010, B 13 R 134/08 R, juris; Urteil v. 5.5.2009, B 13 R 55/08 R, SozR 4-2600 § 46 Nr. 6; Senat, Urteil v. 10.2.2010, L 8 R 134/09, juris).

    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falls nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (vgl. BSG, Urteil v. 5.5.2009, a.a.O.; Senat, Urteil v. 10.2.2010, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, L 11 R 392/11, juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 128 Rdnr. 3b).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2010 - L 8 R 527/10

    Rentenversicherung

    Der erkennende Senat selbst hat beispielsweise in seiner jüngeren Rechtsprechung die Vermutung der Versorgungsehe trotz eines vorangegangenen fünfzehnjährigen Zusammenlebens als aufgrund der gebotenen Gesamtbetrachtung nicht widerlegt angesehen (Senat, Urteil v. 10.2.2010, L 8 R 134/09, sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Aachen, 18.02.2014 - S 13 KN 436/13

    Anspruch auf große Witwenrente trotz Bestehens der Ehe von weniger als einem Jahr

    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2009 - L 3 R 80/08; LSG NRW, Urteil vom 10.02.2010 - L 8 R 134/09; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.01.2011 - L 16 R 936/10 ZVW; LSG NRW, Urteil vom 20.06.2012 - L 8 R 239/10; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2012 - L 11 R 392/11; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.09.2013 - L 27 R 765/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 10 R 378/08
    Eine Witwenrente wäre jedenfalls für die Klägerin nicht ohne spürbare Auswirkung auf ihren Lebensstandard (das LSG Nordrhein-Westfalen hat in dem Urteil vom 10. Februar 2010, Az.: L 8 R 134/09, eine Einkommenssteigerung von 20 v.H. als nicht unbeachtlich angesehen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 10 R 130/08
    Angesichts der Höhe der eigenen Rente von nur wenig mehr als 800 EUR monatlich konnte auch eine Witwenrente von nur ein- oder zweihundert EUR monatlich für sie bereits eine spürbare Auswirkung auf ihren Lebensstandard haben (das LSG Nordrhein-Westfalen hat in dem Urteil vom 10. Februar 2010, Az.: L 8 R 134/09, eine Einkommenssteigerung von 20 v.H. als nicht unbeachtlich angesehen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 10 R 210/09
    Bei den von der Klägerin mitgeteilten monatlichen Einkünften aus Arbeitseinkommen in 2005 würde die Witwenrente dauerhaft zu einer Verbesserung der Einkommenssituation führen, was die Klägerin durch die Stellung des Rentenantrages und Durchführung des Klageverfahrens offensichtlich auch angestrebt hat (das LSG Nordrhein-Westfalen hat in dem Urteil vom 10. Februar 2010, Az.: L 8 R 134/09 - zitiert nach juris, eine Einkommnenssteigerung von 20 v.H. als nicht unbeachtlich angesehen).
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